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Das Kleingedruckte

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Bildungsveranstaltungen des Jugendrotkreuzes

Das Jugendrotkreuz Frankfurt am Main richtet eigenverantwortlich Bildungsangebote und sonstige Veranstaltungen aus. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) werden von allen Teilnehmenden vor Anmeldung ausdrücklich anerkannt.

Zuletzt geändert am 20. Juni 2025

§1 Allgemeines

Träger der Bildungsangebote und Veranstaltungen ist der 
DRK Bezirksverband Frankfurt am Main e.V.
Seilerstraße 23, 60313 Frankfurt am Main
E-Mail: jrk(at)drkfrankfurt(dot)de
Tel.: 069 71 91 91 58

Bildungsangebote werden grundsätzlich nach den gültigen Ausbildungsordnungen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) durchgeführt. In der betrieblichen Ersthelfendenausbildung kommen die Vorgaben der Unfallversicherungsträger hinzu.

§2 Anmeldung

  1. Die Anmeldung erfolgt online über unsere Website: https://www.jrkfrankfurt.de/veranstaltungen.html
  2. Jede bestätigte Anmeldung ist verbindlich. Die Bestätigung erfolgt schriftlich per E-Mail durch das DRK.
  3. Sollte ein Kurs bereits ausgebucht sein, kann das DRK eine Warteliste öffnen. Die Anmeldung auf der Warteliste wird ebenfalls per E-Mail bestätigt. Sofern ein Platz frei werden sollte, verschickt das DRK eine Buchungsbestätigung und die Anmeldung wird verbindlich.
  4. Minderjährige benötigen für die Anmeldung das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten.

§3 Stornierung

Für gebuchte Bildungsangebote besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, weil die Kurse an einem festen Datum stattfinden. Kurzfristige Absagen verursachen auf unserer Seite Kosten. Um das finanzielle Risiko in fairer Weise aufzuteilen, vereinbaren wir bei der Anmeldung folgende Stornobedingungen:

  1. Der Rücktritt von der Anmeldung muss vor Veranstaltungsbeginn schriftlich, per E-Mail an jrk(at)drkfrankfurt(dot)de oder postalisch an die o.g. Adresse, an das Jugendrotkreuz ergehen. Maßgebend ist der Eingang beim Jugendrotkreuz.
  2. Bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn verrechnen wir keine Ausfallgebühr;
  3. Ab 28 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist 50% des Teilnahmebeitrages zu entrichten;
  4. Bei einer Abmeldung von weniger als sieben Tagen vor Beginn ist der gesamte Teilnahmebetrag zu entrichten. Dasselbe gilt bei Nichterscheinen ohne Abmeldung oder wenn eine Veranstaltung nicht komplett besucht wird.
  5. Sofern ein Platz auf der Warteliste erst sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn nachrückt und die Abmeldung innerhalb von zwei Tagen erfolgt, ist keine Ausfallgebühr zu zahlen.
  6. Kurzfristige Krankmeldungen sind durch ein ärztliches Attest zu belegen. In diesem Fall werden keine Ausfallgebühren fällig.

§4 Absage durch das Jugendrotkreuz

  1. Der Veranstalter behält sich vor, geplante Veranstaltungen bei zu geringer Anmeldezahl oder aus anderen dringenden Gründen - auch kurzfristig - abzusagen. Die Absage erfolgt per E-Mail oder telefonisch.
  2. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden vollständig erstattet, Ausfallgebühren fallen nicht an. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
  3. Sollte ein Ausweichtermin angeboten werden können, erhalten die Teilnehmenden des abgesagten Termins ein Vorgriffsrecht auf die Plätze.

§5 Abrechnung und Beurkundung

  1. Der Teilnahmebeitrag wird sofort mit Erhalt der Rechnung fällig.
  2. In der Lehrgangsausschreibung wird bekanntgegeben, ob der Teilnahmebeitrag Verpflegung und/oder Unterbringung enthält. Sollten diese nicht in Anspruch genommen werden, erfolgt keine anteilige Erstattung des Teilnahmebeitrags.
  3. Der erfolgreiche Abschluss von Bildungsangeboten wird in der Regel beurkundet. Die Teilnahmeurkunde ist im Teilnahmebeitrag miteinbegriffen.
  4. Eine Beurkundung kann nur erfolgen, wenn die ausgeschriebenen Zugangsvoraussetzungen zum Kursbeginn vorliegen, der Kurs vollständig besucht wird und die Lehrkraft vom Lernerfolg des:der Teilnehmenden überzeugt ist. Dazu gehört eine aktive Teilnahme am Kursgeschehen!
  5. Liegt eine dieser Voraussetzungen nicht vor, besteht weder ein Anspruch auf eine Teilnahmeurkunde noch auf eine Erstattung des Teilnahmebeitrages. In solchen Fällen stellt der Veranstalter eine erläuternde Bescheinigung über die besuchten Lehrgangszeiten und Inhalte aus.
  6. Der Veranstalter garantiert nicht den Lernerfolg der Teilnehmenden. 

§6 Hausrecht des Jugendrotkreuzes

  1. Das Jugendrotkreuz bzw. die durch ihn beauftragten Personen üben während der Veranstaltung das Hausrecht aus. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
  2. Sie sind berechtigt, Teilnehmende in besonderen Fällen von der Veranstaltung auszuschließen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Teilnehmende wiederholt den Verlauf der Veranstaltung stören oder eine Selbst-/Fremdgefährdung von ihnen ausgeht.
  3. Bei minderjährigen Teilnehmenden akzeptieren die Erziehungsberechtigten im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Disziplin (z.B. Alkoholkonsum, Rauchen, Gewalttätigkeiten) oder bei Verstößen gegen die Anweisungen der Aufsichtspersonen, dass der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen wird und unverzüglich abgeholt werden muss.
  4. Ausgeschlossene Teilnehmende bleiben zur Zahlung des vollen Teilnahmebeitrages verpflichtet. Die Ausgabe einer Teilnahmebescheinigung kann verweigert werden (vgl. §5).
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