Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für uns oberste Priorität. Als Jugendverband setzen wir uns aktiv für sichere Räume, achtsame Betreuung und klare Handlungsstrukturen ein.
Auf dieser Seite findest du alle Informationen zu unserem Schutzkonzept. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ergibt sich für uns aus unserem Grundsatz der Menschlichkeit. Dabei verpflichten wir uns gewaltfreie Schutzräume zu schaffen. Das schließt sexualisierte Gewalt ein, erstreckt sich jedoch auf alle Formen von körperlicher und emotionaler Gewalt.
Du kannst dich mit deinen Sorgen und Problemen an deine Gruppenleitungen vor Ort wenden.
Gleichzeitig hast du auch die Möglichkeit, dich Sophie oder Milti aus der Kreisleitung anzuvertrauen. Wenn dich etwas in deinem JRK stört oder du dich nicht mehr wohl fühlst, dann schreib uns gerne eine Mail oder ruf an.
Sophie Weber: sophie.weber(at)drkfrankfurt(dot)de
Miltiadis Xanthopoulos: miltiadis.xanthopoulos(at)drkfrankfurt(dot)de
Telefonisch erreichst du beide unter 069 71 91 91 58. Das Telefon ist nicht immer besetzt, wir rufen aber zurück!
Die Grundlage bildet unser Schutzkonzept. Darin überlegen wir uns, welche Formen JRK-Arbeit annehmen kann, wo dabei Gewalt auftreten könnte und wie wir uns davor schützen können. Das Schutzkonzept ist ein lebendiges Dokument, es wird ständig weiterentwickelt. Einen Entwurf findest du am Ende der Seite.
Das Schutzkonzept besteht aus folgenden Teilen:
Alle Engagierten im Jugendrotkreuz müssen eine Selbstverpflichtungserklärung, eine Art Ehrenkodex, unterschreiben.
Alle Gruppenleitungen sind verpflichtet, alle drei Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Darin wird festgehalten, ob eine Person gewisse Straftaten begangen hat. Wer kein Führungszeugnis vorlegt oder darin relevante Eintragungen hat, darf nicht im Jugendrotkreuz tätig sein.
Jede Gruppenleitung ist verpflichtet eine Kindesschutzschulung beim Landesverband zu besuchen. Dort wird man für Gewalt sensibilisiert und lernt unsere internen Meldewege kennen. Wer die Schulung nicht besucht, darf nicht tätig werden.
Diese Voraussetzungen sind in unserer Ordnung festgeschrieben. Wenn sich Leitungskräfte nicht daran halten, müssen sie im schlimmsten Fall abgesetzt werden.
Schutzräume können wir nicht durch Konzepte schaffen. Wir müssen sie leben.
Deshalb stehen wir als Rotes Kreuz in der Verantwortung, nach innen wie nach außen aufeinander Acht zu geben. Das kann bedeuten, dass wir in der Gruppenstunde ein Nein respektieren. Das kann auch bedeuten, dass wir im Schulsanitätsdienst auf unsere Patienten aufpassen.
Leitungskräfte auf allen Ebenen müssen mit ihrem Verhalten selbst als Vorbilder vorangehen und einen respektvollen Umgang einfordern. Das gilt sowohl in der JRK-Arbeit als auch im Kontakt mit anderen Gemeinschaften.